Movers Home2020-06-23T14:58:56+02:00
Raumgestaltung
Faszination Farbe.
Fassadenschutz
Unsere Stärke liegt im System.
Schimmelpilzsanierung
Wir schauen genau hin.
Gebäudetrocknung
Für Neubauten und nach Wasserschäden.
Bewertungen
Stern oder schnuppe ?

HERZLICH WILLKOMMEN

Seit 2005 ist das PEEMÖLLER Malerhandwerk ihr kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für exquisite Raumgestaltung, umfassenden Fassadenschutz, fachgerechte Schimmelpilzsanierung sowie professionelle Gebäudetrocknung zwischen Hamburg und Lübeck.

Als Mitglied der Handwerkskammer und selbständiger Lizenzpartner der GETIFIX-Gruppe sind wir Teil des bundesweit größten Experten-Netzwerkes der Branche. Unser inhabergeführtes Familienunternehmen mit Sitz in Großhansdorf besticht durch erstklassige Qualität im Einklang mit wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten. Eine stets ausführliche Beratung, Termintreue und Sauberkeit zählen zu den festen Grundprinzipien. Durch permanente Fort- und Weiterbildung sind wir immer auf dem aktuellen Stand der Technik und ein Garant für beste Ergebnisse im gesamten Leistungsspektrum.

Bei der Bewertung von Feuchtigkeitsschäden und Dämmmängeln sind wir befähigt, Ihnen versierte Baugutachten zu erstellen. Von der anschließenden Planung bis zur Umsetzung unterstützen wir Sie bei der Koordination der verschiedensten Gewerke und begleiten ihr Projekt bis zur Fertigstellung.

Über 15 Jahre Dienstleistungen der Extraklasse unter dem Motto: Wohnen. Wohlfühlen. Werte erhalten.

Ihr PEEMÖLLER Malerhandwerk

Ihr Getifix-Experte A.-M. Peemöller

Zertifikate 2020-05-04T11:46:32+02:00

FASZINATION FARBE.

Wohnen, wie Sie schon immer wollten: farbig, aber mit Stil, dabei zeitgemäß und individuell. Mit dieser Prämisse sind Sie beim PEEMÖLLER Malerhandwerk genau richtig – hochwertige und zugleich umweltfreundliche Materialien, handwerkliches Können, aber vor allem Liebe zum Detail!

Der Begriff „Raumgestaltung“ steht beim PEEMÖLLER Malerhandwerk als Synonym für: ästhetische Farbkonzepte, gehobene Tapezierausführungen und Kreativtechniken, klassische Lackierarbeiten, das Platzieren von Stuckprofilen, bis hin zur Verlegung verschiedenster Bodenbeläge. Dabei stehen schadstofffreie und mineralische Werkstoffe im Mittelpunkt unserer Verarbeitung und schaffen damit wohngesunde und gleichzeitig allergikergeeignete Räume zum Leben. Für eine hygienische Sauberkeit bei Teppichböden bieten wir Ihnen unsere schonende Reinigung per Sprühextraktion an.

Erleben Sie in unserem „Showroom“ fein abgestimmte Kollektionen und Strukturvorlagen für fühlbare Auswahlmöglichkeiten sowie eine Fülle an Inspirationen, die Sie in Begeisterung versetzt. Mit viel Zeit und Geduld nehmen wir uns Ihrer Bedürfnisse an und lassen dabei keine Wünsche offen.

WIR EMPFEHLEN IHNEN

UNSERE STÄRKE LIEGT IM SYSTEM.

Die Fassade eines Hauses ist unterschiedlichsten Einflüssen ausgesetzt: Verschmutzungen, Risse und Abplatzungen gehen zuerst auf Kosten der Optik und schaden später der Bausubstanz. Daher dient eine ganzheitlich intakte Gebäudehülle nicht nur dem Ansehen, sondern auch der Werterhaltung!

Beginnend mit dem richtigen Reinigungsverfahren über die komplexe Mauerwerks- und Balkoninstandsetzung, hin zur tiefgreifenden Sockelabdichtung mit einer Vielfalt von optisch ansprechenden Design-Abschlüssen – das PEEMÖLLER Malerhandwerk besitzt fundiertes technisches Know-how, um diese vielschichtigen Leistungen fachgerecht zu erbringen. Mit dem GETIFIX Fassadenschutz wird dabei nichts dem Zufall überlassen: Ausgereifte Systemlösungen ermöglichen ein sicheres Umsetzen und garantiert optimale Ergebnisse für langanhaltende Sauberkeit und einen trockenen Baukörper.

Mit dem Fokus einer „freundlichen Fassade“ ist die malergerechte Pflege und Anstricherneuerung von Holz- und Metallelementen ebenso im Portfolio wie effektive Schutzbeschichtungen für alle Oberflächen, die regelmäßig mit Urin besudelt, Graffiti besprüht, beschmiert oder beklebt werden.

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WIR SCHAUEN GENAU HIN.

Bei Schimmelpilzschäden gilt es, das gesamte Ausmaß zu erkennen und vor allem die Ursache zu finden. Mit der GETIFIX Schimmelpilzsanierung zeigt sich das PEEMÖLLER Malerhandwerk als echter Spezialist mit nachweislicher Expertise, die es uns u.a. erlaubt, als qualifizierter Fachbetrieb aufzutreten.

Im Rahmen einer umfänglichen Bauwerksdiagnostik wird der Schaden eruiert und mikrobieller Befall labortechnisch analysiert. Erst nach der Auswertung aller Daten konzipieren wir Ihnen eine umfängliche und maßnahmengerechte Sanierung. Unser Leistungsangebot deckt dabei die gesamte Bandbreite an notwendigen Arbeitsprozessen ab. Von einer zielgerichteten Bauwerksabdichtung, der nachträglichen Horizontalsperre bis zur feuchteregulierenden Innendämmung kommen ausschließlich systemgeprüfte und nachhaltige Produkte der Eigenmarke GETIFIX zum Tragen.

Das PEEMÖLLER Malerhandwerk saniert nach geltenden Richtlinien und Normen sowie gemäß dem Leitfaden des Bundesumweltamtes. Die verbindlichen GETIFIX Qualitätsrichtlinien gewährleisten Ihnen eine entsprechend sachgerechte Ausführung und somit ein Höchstmaß an Sicherheit!

Getifix_Schimmelpilz

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Wann wird Schimmelpilz in Gebäuden gefährlich?2020-05-04T11:46:51+02:00

Schimmelpilze produzieren Pilzgifte (Mykotoxinen) oder allergen wirksame Stoffe. Sie können auch Infektionen auslösen oder verschlimmern. Versteckte Schimmelpilzschäden sind besonders tückisch, da die Krankheiten zwar ausgelöst werden, die Ursachen aber lange Zeit im Dunkeln bleiben. Oft sitzen Schimmelpilze, vom Bewohner unbemerkt, hinter Dachverkleidungen oder Fliesen oder im Estrich.

Im mit Schimmelpilz befallenen Gebäude werden Krankheitsbilder wie Ausschläge, Juckreiz, Nasenbluten, Husten und Kopfschmerzen sowie Magen-Darm-Probleme und Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsschwächen, Müdigkeit auftreten. Vollständig wissenschaftlich abgesichert ist der Zusamenhang in den meisten Fällen aber immer noch nicht.

Hauptursachen für Schimmelpilze in Gebäuden2020-05-04T11:47:35+02:00

Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit ist Hauptursache für Schimmelpilze in Gebäuden. Verantwortlich hierfür kann entweder unzureichende Belüftung durch die Bewohner sein (Fenster und Türen schließen dichter als früher, auf Grund der hohen Energiekosten wird weniger gelüftet) oder Faktoren, die gebäudebedingt sind (unzureichende Gebäudeabdichtung, aufsteigende Feuchtigkeit, mangelnde Wärmedämmung); natürlich können auch Rohrbrüche oder Löschwasser nach Brandschäden oder Überflutungen die Ursache sein.

Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung2020-05-04T11:46:46+02:00

Vorhandener Schimmelpilzbefall muss gründlich und vollständig beseitgt und die Ursachen abgestellt werden. Eine rein oberflächliche Schimmelbekämpfung ist unzureichend und kann Folgeschäden nach sich ziehen.

Fachfirmen verfügen über ausgereifte und ausgefeilte Methoden zur nachhaltigen Beseitigung der Schäden und der Ursachen. Ein Spezialist auf diesem Gebiet ist die Getifix GmbH, die deutschlandweit zahlreiche TÜV-geprüfte Lizenznehmer hat.

Multitalent Klimaplatte2020-05-04T11:46:37+02:00

Auf Hunderttausenden von Quadratmetern Baufläche hat sich die Getifix Klimaplatte mittlerweile bewährt: Die leichte Platte aus Calciumsilikat erhöht die Oberflächentemperatur von Innenwänden und beugt so einem Zuviel an Feuchte und dem damit verbundenen Schimmelpilzbefall vor. Zudem verfügt die Klimaplatte über gute Wärmedämmeigenschaften: Schon mit einer 25 mm starken Platte lässt sich der Wärmeverlust durch die Außenwand um bis zu 50% reduzieren.

Immer mehr Menschen…

…schaffen sich eine sowohl umwelt als auch gesundheitsfreundliche Umgebung. Der richtige Baustoff für diese Ansprüche ist Calciumsilikat: ein NaturRohstoff, frei von jeglichen gesundheitsschädlichen Stoffen.

Calciumsilikat ist:

  • diffusionsfähig und klimaregulierend
    unverrottbar, alterungsbeständig,
  • fäulnisresistent
    alkalisch (pH-Wert 10, d.h.
  • schimmelpilzhemmend)
    hoch kapillarleitend

FÜR NEUBAUTEN UND NACH WASSERSCHÄDEN.

Sie benötigen eine Trocknung für ihren Neubau oder nach einem Wasserschaden – für beide Einsatzbereiche bieten wir ihnen mit der GETIFIX Gebäudetrocknung innovative Lösungen und neueste Trocknungsmethoden für eine schnelle und dabei sehr effiziente Entfeuchtung.

Bei unserer Mitgliedschaft im Verbund für Wasserschadensoforthilfe (WSS) ist der Name Programm: 24/7 Service, optimale Abläufe und eine fachkundige Wasserschadenbeseitigung aus einer Hand. Zu unserem Einsatzbereich gehört dabei eine Reihe vor- und nachgelagerter Spezialleistungen wie das zerstörungsfreie Lösen von keramischen Belägen oder die Demobilisierung von mikrobiellem Befall unter Estrichen bis zur Geruchsneutralisation. Unseren Trocknungsdienst liefern wir auch im Verleih und haben speziell für die Neubautrocknung praktische Mietpakete für Sie zusammengestellt.

Mit dem PEEMÖLLER Malerhandwerk trocknen Sie Ihr Gebäude sicher, planbar und preiswert. Die Trocknungsgeräte werden selbstverständlich von uns angeliefert und aufgestellt sowie nach einer gründlichen technischen Einweisung und der gewünschten Standzeit auch wieder abgeholt – all inclusive!

MINI bis zu 60m²

289,00 € inkl. MwSt. / Festpreis für 14 Tage

100,00 € inkl. MwSt. / Verlängerungswoche

MEDI bis zu 120m²

429,00 € inkl. MwSt. / Festpreis für 14 Tage

150,00 € inkl. MwSt. / Verlängerungswoche

MAXI bis zu 180m²

599,00 € inkl. MwSt. / Festpreis für 14 Tage

200,00 € inkl. MwSt. / Verlängerungswoche

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Info Neu­bau­trocknung.2020-05-04T11:45:37+02:00

Bei der Erstel­lung eines neuen Bau­werkes wer­den sehr gro­ße Men­gen Was­ser ver­arbei­tet. Vor allem in Es­trich­en, aber auch in Putz und Mauer­werk. Hinzu kom­men Feuchte­belas­tungen durch un­gün­stige Witte­rungs­be­ding­ungen oder gar Wasser­ein­brüche wäh­rend der Roh­bauphase.

Nachfolgenden Gewer­ken, wie Boden­legern und Ma­lern, ist es nicht mög­lich feuch­te Ober­flächen zu be­ar­bei­ten. Sie benö­tigen zur Ver­le­gung des Bo­dens oder für An­strich­arbeiten trockene Ober­flächen.

Vorteile einer Neubautrocknung2020-05-04T11:45:23+02:00

• Schonende und gleichmäßige Trocknung bei einer verkürzten Trocknungszeit um bis zu 50 %
• Einzug pünktlich und ohne Feuchte-Risiko • Gesundes Raumklima, da sich keine Schimmelpilze bilden können
• Nur ein trockenes Mauerwerk hat die optimale Dämmwirkung und spart ungemeine Heizkosten
• Wirtschaftlichkeit höher; keine Extrakosten, schnelle Refinanzierung

Service nach Maß. 2020-05-04T11:46:58+02:00

Unsere fein abge­stimmten Tarife zur Trocknungs­beschleu­nigung bein­halten – mit leistungs­starken Bau­trock­nern, Radial­lüftern, Strom­kabel sowie Verteiler­stellung – einen ent­sprechen­­den fach­männischen Aufbau.

Die von uns empfoh­lene Dauer für eine Neu­bau­trock­nung beträgt 3 bis 4 Wochen. Dieses vari­iert je nach der gewähl­ten Bau­weise. Die Grund­tarife verste­hen sich inklu­sive Liefe­rung zwischen Ham­burg und Lü­beck, Auf­stel­lung und In­betrieb­nahme, sowie Ab­holung nach Verein­barung.

Bau­seitige Voraus­setzung.2020-05-04T11:47:03+02:00

Fenster müssen bereits vor­handen und ein Bau­strom­vertei­ler in max. 50 m Ent­fernung erreich­bar sein. Im zu trock­nenden Neu­bau muss eine Innen­tempe­ratur von min. 10 Grad Cel­sius gewähr­leistet sein. Bei niedri­geren Tem­pe­­ratu­ren empfeh­len wir unsere Elektro-Heiz­geräte, die von Ihnen per Einzel­posi­tion dazu gebucht werden können.

Alle Geräte werden in einem gerei­nig­ten und tech­nisch funktio­nalen Zu­stand vermie­tet und sind ent­sprech­end wieder zu über­geben. Evtl. not­wendig durch­zufüh­rende Nach­reinigungs­arbeiten werden nach Aufwand mit ei­nem Stunden­satz von netto 48,95 € berech­net.

Das sollten Sie bei Wasserschäden bedenken2020-05-04T11:47:08+02:00

Nach einem schweren Wasserschaden ist es häufig mit oberflächlichen Verschönerungsmaßnahmen nicht getan, die die Versicherung des Schadensverursachers anbietet und bezahlt.

Wenn nämlich die Gebäudesubstanz nachhaltig geschädigt ist, tritt versteckter Pilzbefall auf, der Putz und Estrich schädigt. Wenn Sie diese Schäden zu spät bemerken und später nicht mehr beweisen können, müssen Sie die Sanierung später selbst bezahlen. Lassen Sie die Schadensbeseitigung nur von einer Fachfirma machen und ziehen Sie gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzu – das ist Ihr gutes Recht als Geschädigter.

Tipps im Schadenfall2020-05-04T11:47:13+02:00

Was Sie bei der Entdeckung eines Wasserschadens unverzüglich tun sollten, um Mensch und Inventar zu schützen und Folgeschäden zu reduzieren:

  1. Achten Sie auf elektrische Anlagen und Geräte:
    a. Gefahr eines Kurzschlusses / Stromschlages, daher:
    b. im Schadensbereich elektronische Geräte absichern bzw. Stromzufuhr unterbrechen – Sicherungen raus!
  2. Quelle der Wasserschadenursache abstellen. Bei Leitungswasserschäden z. B. Wasserzufuhr stoppen. Absperrhähne und Hauptwasserhahn schließen.
  3. Notdienst / Fachfirma anfordern. Verständigen Sie den Getifix Expertenbetrieb in Ihrer Nähe
    a. Über die kostenlose Hotline 0800 – 438 43 49
    b. Per e-Mail an info@wasserschadensoforthilfe.de
    c. Per Anruf oder e-Mail beim Getifix-Expertenbetrieb
    d. Betroffene Dritte informieren.
  4. Schadensbild (Ursache / Auswirkung) zur Beweissicherung für die Versicherung fotografieren bzw.
  5. dokumentieren.
    Umweltschäden ausschließen: chemische Stoffe, Lacke, Farben, Dünger etc. sichern – ansonsten besteht z. B. die Gefahr der Verbreitung von Schadstoffen im Wasser.
  6. Möbelstücke aus dem Nassbereich entfernen, hochstellen oder, wenn nicht anders machbar, durch geeignete Folien vom feuchten Untergrund trennen.Durchfeuchtete Teppiche aufnehmen – möglichst nicht aufrollen – auslagern und dort trocknen lassen.Echte Orientteppiche sollten noch im nassen Zustand zur Reinigung in eine Fachfirma gebracht werden. Die Farben gehen sonst aus und es kommt zu Verfärbungen.
  7. Ggf. Feuerwehr rufen zum Abpumpen großer Wassermengen.
  8. Restwasser absaugen und / oder mit trockenen Tüchern aufnehmen bzw. vorsichtig wischen (Spannteppiche nach dem Absaugen nicht sofort herausreißen, ein Rettungsversuch lohnt sich oft!)
  9. Installation von Trocknungs- und Lüftungssystemen (durch Fachbetrieb).
  10. Versicherung informieren.
Info Neu­bau­trocknung.2020-05-04T11:45:37+02:00

Bei der Erstel­lung eines neuen Bau­werkes wer­den sehr gro­ße Men­gen Was­ser ver­arbei­tet. Vor allem in Es­trich­en, aber auch in Putz und Mauer­werk. Hinzu kom­men Feuchte­belas­tungen durch un­gün­stige Witte­rungs­be­ding­ungen oder gar Wasser­ein­brüche wäh­rend der Roh­bauphase.

Nachfolgenden Gewer­ken, wie Boden­legern und Ma­lern, ist es nicht mög­lich feuch­te Ober­flächen zu be­ar­bei­ten. Sie benö­tigen zur Ver­le­gung des Bo­dens oder für An­strich­arbeiten trockene Ober­flächen.

Vorteile einer Neubautrocknung2020-05-04T11:45:23+02:00

• Schonende und gleichmäßige Trocknung bei einer verkürzten Trocknungszeit um bis zu 50 %
• Einzug pünktlich und ohne Feuchte-Risiko • Gesundes Raumklima, da sich keine Schimmelpilze bilden können
• Nur ein trockenes Mauerwerk hat die optimale Dämmwirkung und spart ungemeine Heizkosten
• Wirtschaftlichkeit höher; keine Extrakosten, schnelle Refinanzierung

Service nach Maß. 2020-05-04T11:46:58+02:00

Unsere fein abge­stimmten Tarife zur Trocknungs­beschleu­nigung bein­halten – mit leistungs­starken Bau­trock­nern, Radial­lüftern, Strom­kabel sowie Verteiler­stellung – einen ent­sprechen­­den fach­männischen Aufbau.

Die von uns empfoh­lene Dauer für eine Neu­bau­trock­nung beträgt 3 bis 4 Wochen. Dieses vari­iert je nach der gewähl­ten Bau­weise. Die Grund­tarife verste­hen sich inklu­sive Liefe­rung zwischen Ham­burg und Lü­beck, Auf­stel­lung und In­betrieb­nahme, sowie Ab­holung nach Verein­barung.

Bau­seitige Voraus­setzung.2020-05-04T11:47:03+02:00

Fenster müssen bereits vor­handen und ein Bau­strom­vertei­ler in max. 50 m Ent­fernung erreich­bar sein. Im zu trock­nenden Neu­bau muss eine Innen­tempe­ratur von min. 10 Grad Cel­sius gewähr­leistet sein. Bei niedri­geren Tem­pe­­ratu­ren empfeh­len wir unsere Elektro-Heiz­geräte, die von Ihnen per Einzel­posi­tion dazu gebucht werden können.

Alle Geräte werden in einem gerei­nig­ten und tech­nisch funktio­nalen Zu­stand vermie­tet und sind ent­sprech­end wieder zu über­geben. Evtl. not­wendig durch­zufüh­rende Nach­reinigungs­arbeiten werden nach Aufwand mit ei­nem Stunden­satz von netto 48,95 € berech­net.

Kontaktdaten
p. Adr. PEEMÖLLER Malerhandwerk
Papenwisch 52
22927 Großhansdorf

Telefon 04102 . 666 000 6
Telefon 04102 . 666 000 7
Fax 04102 . 666 000 8
E-Mail: info@peemoeller-malerhandwerk.de

Impressum
PEEMÖLLER Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Papenwisch 52
22927 Großhansdorf
Geschäftsführer: André-Marcel Peemöller

Design und technische Umsetzung:
Proactive Media
Melchiorweg 13 26131 Oldenburg

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE293560562
Registernummer: HGB 13459 Lübeck
Sitz: Gemeinde Großhansdorf

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Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung
www.ec.europa.eu/consumers/odr

Allgemeine Geschäfts­bedin­gungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungs­bedingungen
1. Allgemeines
Unsere nach­stehenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließ­lich aufgrund dieser Bedingungen. Weitere Absprachen die nicht in der schriftlichen Auftrags­bestätigung enthalten sind, bestehen nicht. Spätere mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Sollten einzelne Bestim­mungen dieser All­gemei­nen­bedin­gungen bzw. der abge­schlossenen Verträge ungültig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle tritt dann dispositives Recht. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen nicht anderweitig geregelt, gelten im Übringen die Bedingungen des BGB.
2. Angebot und Schriftform des Vertrages
Alle Angebote sind freibleibend und 8 Wochen bindend. Technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe oder Gestaltung behalten wir uns im Rahmen des Zumut­baren und Üblichen vor. Alle Vertrags­­verein­barungen bedürften der Schriftform. Telefonisch erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftrag­nehmer schriftlich bestätigt worden sind. Der Auftrags­bestätigung steht die teilweise Ausführung der bestellten Leistungen gleich. Kalkulations­irrtümer und EDV- Fehler berechtigen uns, Preis­verein­barungen zu kündigen. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffen­heit der Ware sind bis zur Auftrags­bestätigung unverbindliche Rahmen­angaben.
3. Beratung und Kostenvoranschlag
Bei Beratung und Kostenvoranschlägen berechnen wir pro Ortstermin und Angebot Pauschal mit je netto 79,45 €, mindestens jedoch 3% der Nettosumme. Dieser Betrag wird bei Auftragserteilung gutgeschrieben. Bezüglich der Sanierungs­maßnahmen bei der Beseitigung von Feuchte-, Wasser- und Schimmelpilzschäden gilt ausdrück­lich vereinbart, dass seitens des Kunden zusätzlich zu unserer Beratungs- und Kosten­vor­anschlags­pauschale ungeachtet der Tatsache, ob die Sanierung durchgeführt wird oder nicht, die Kosten für die Analyse übernommen werden.
4. Preise
Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Preise. Alle Preise beinhalten nur die Lieferungen und Leistungen, die ausdrücklich in der Auftrags­bestäti­gung enthalten sind.
Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Lohn- und Material­kosten in nicht Vorhersehbaren Weise, so sind wir zu einer angemessen Preiserhöhung berechtigt. Nicht im Vertrag veran­schlagte Arbeiten sind einschließlich etwaiger Ablösungen und Fahrtauslagen, lt. Stunden- und Materialnachweis gesondert zu zahlen.
5. Fristen und Termine
Lieferfristen oder Ausführungstermine sind nur insofern bindend für den Auftragnehmer als er nicht durch Ausbleiben von Materiallieferungen, Krieg, Aufruf, Streik, Aussper­rung oder sonstige unverschul­dete Betriebs­störungen an der Einhaltung der Fristen bzw. Termine gehindert wird. Gerät der Auftrag­nehmer mit der vertraglichen Aus­führung in Verzug, so ist der Auftrag­geber zum Rücktritt berechtigt, wenn er schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein Ersatz von mittel­baren Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen es sei denn, der Verzug ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftrag­nehmers oder seines Erfüllungs­gehilfen zurückzuführen.
6. Annahmeverzug
Verweigert der Auftraggeber bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung, gerät in Annahmeverzug oder kündigt den Vertrag außerhalb der Kündigungsfrist (Widerrufsrecht), so ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, Schadensersatz, soweit nicht konkret höher nachgewiesen, pauschal in Höhe von mindestens 30% des Auftragswertes zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in der vereinbarten Höhe entstanden ist. Die Firma PEEMÖLLER Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) behält sich die Geltungsmachung von über den pauschalen Schadensersatz hinausgehenden Ansprüchen vor.7. Zahlung
Zahlungen sind ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Auftrags­nehmers zu leisten. Skontoabzüge bedürfen vorheriger schriftlicher Bestätigung. Der Auftraggeber ist zur Auf­rechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückhaltungsrecht des Auftaggebers ist ausgeschlossen. Für den Verkehr mit Nicht­kaufleuten, gilt dies nur insoweit, als das Zurück­behaltungs­recht nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug sind die bankmäßigen Zinsen, bei An­nahme von Wechseln mit späterem verfall die üblichen Diskontspensen zu zahlen. Vertreter, Monteure oder sonstige Angestellte des Auftragnehmers sind zur Entgegennehme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie ihre Ermächtigung hierzu dem Auftraggeber nachweisen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt – auch montiert – bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum, und darf ohne schriftliche Zustimmung nicht an andere herausgegeben werden. Etwaige Pfändungen der gelieferten Ware durch Dritte ist sofort anzuzeigen.
9. Gewährleistung
Berechtigte Beanstandungen über Mängel, die nachweislich auf unrichtiger Ausführung oder Materialfehlern beruhen, können, wenn sie offensichtlich sind, nur berücksichtigt werden, wenn sie uns binnen zwei Wochen ab Ausführung schriftlich angezeigt werden. Ist für die Gewährleistung keine Verjährungsfrist im Vertrag festgesetzt, so gelten die Fristen des BGB.
Bei berechtigten Mängelrügen behalten wir uns das Recht der Nachbesserung, oder der Ersatzlieferung vor. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer zwischen Herabsetzung der Vergütung und Rückgängigmachung des Vertrages wählen.
Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtung nicht in Höhe des Wertes der bereites erbrachten Leistung erfüllt hat. Mängel eines Teils der Lieferung können, nur dann zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn der übrige Teil der Lieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Ist ein Mangel auf besondere Anweisung des Kunden zurückzuführen, so entfällt die damit kausale Gewährleistung. Werden ohne unser schriftliches Einverständnis Änderungen an dem Liefergegenstand ausgeführt, so erlischt unsere Gewährleistung.
10. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert werden.
11. Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, gilt als Gerichts­stand aus­schließ­lich der Sitz der PEEMÖLLER Unter­nehmer­gesell­schaft (haftungs­beschränkt).

Mietbedingungen
Für Trocknungsgeräte und Zubehör.
§1 Mietzeit/Mietvertrag
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem die Mietsache abgeholt wird. Die Mietsache ist bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicheren Zustand. Der Mieter muss sich bei der Übernahme der Mietsache von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Mietsache prüfen.
Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die tägliche Kontrolle der Geräte sowie das Entleeren des Wasserauffangbehälters bei Bautrocknern.
Sofern der Kunde die Beendigung des Mietverhältnisses wünscht bzw. der Trocknungsprozess abgeschlossen werden soll, erfolgt die Benachrichtigung durch den Kunden (nur schriftlich), spätestens 3 Tage vor dem gewünschten Abholtermin der gemieteten Geräte.
Die Mindestmietzeit beträgt sieben Tage, danach verlängert sich die Miete tageweise.
Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem die Mietsache in einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit allen zu ihrem Betrieb erforderlichen Teilen an dem vom Vermieter hierzu bestimmten Platz eintreffen.Wird die Mietsache ungereinigt oder in defektem Zustand zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit bis zur Beendigung der vom Vermieter sofort vorzunehmenden Reinigung oder Reparatur. Die Kosten der Reinigung bzw. der Reparatur gehen zu Lasten des Mieters.
Wird die Mietsache später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit um die entsprechenden Tage. Wenn ein Mietvertrag geschlossen und eine Mietsache reserviert, jedoch nicht abgeholt wird, so ist die Miete für die volle Zeit zu zahlen, wenn die Mietsache nicht anderweitig vermietet werden kann.
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass sich der Vermieter eine Kopie oder eine Abschrift des Personalausweises des Mieters anfertigt. Die Kopie oder Abschrift wird durch den Vermieter Dritten nicht zugänglich gemacht.
§2 Informationspflicht
Wünscht der Mieter die Mietsache länger als vorgesehen einzusetzen, so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, jedoch mindestens einen Tag vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen, wobei die voraussichtliche Dauer der weiteren Verwendung der Mietsache anzugeben ist.
§3 Mietzahlung
Die Miete ist sofort bei Rückgabe bzw. spätestens jeweils nach 10 Tagen per Rechnung bar ohne Abzug fällig. Hinfrachten und Rückfrachten bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung sowie Transportversicherungen gehen zu Lasten des Mieters.
Der Vermieter behält sich vor, vor Abholung oder Lieferung der Mietsache eine angemessene wertangepasste Kaution zu fordern, die grundsätzlich bar zu hinterlegen ist und nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises zurückerstattet wird. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§4 Lieferung und Rücklieferung
Den Transport der Mietsache zum Mieter und wieder zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko.
Bei besonderer Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter kann die Mietsache unter Berechnung der Lohn- und Fahrtkosten dem Mieter zugestellt, bei ihm aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden.
Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§5 Gefahrübergang
Jegliche Gefahr für die Mietsache trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zur Beendigung des Rücktransportes. Dies gilt auch bei höherer Gewalt.
§6 Haftung
Ein Schaden, Diebstahl oder Verlust der Mietsache ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei irreparablen Schäden, Diebstahl oder Verlust der Mietsache erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass er dem Vermieter den Neupreis der verloren Mietsache nebst Zubehör erstattet.
§7 Benachrichtigung des Vermieters
Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung und jeden Diebstahl der Mietsache dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, unabhängig von der Ursache.
§8 Haftungsobergrenze bei Defekt, Zerstörung oder Elementarschäden
Wenn der Schaden an der Mietsache durch den Mieter mitverursacht oder allein verursacht wurde, ist eine Schadensersatzersatzhaftung durch den Mieter unbegrenzt.
Wenn der Mieter nicht in angemessenem Umfang an einer Schadensdiagnose mitwirkt, haftet der Mieter unbegrenzt.
§9 Benutzung und Reparatur defekter Mietsachen
Sollten Geräte ausfallen, so übernimmt der Kunde die Verpflichtung, uns unverzüglich, nach Möglichkeit telefonisch, zu benachrichtigen, damit wir erforderlichenfalls eine Austausch vornehmen können. Die Benutzung einer beschädigten bzw. nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Mietsache ist unzulässig.
Die Mietsache darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden.
Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch eine von ihm beauftragte Person oder Firma auszuführen.
Wenn die Beschädigung oder der Verlust der Mietsache vom Mieter zu vertreten ist, ist dieser für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht von der Zahlung der Miete befreit.
§10 Weitergabe
Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die Mietsache an Dritte weder zum Gebrauch oder sonst wie überlassen, noch Dritten irgendwelche Rechte an der Mietsache einräumen. Ausgenommen hiervon sind die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Mieters.
Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Maßnahmen Dritter gegen die Mietsache beim Mieter sind nicht statthaft.
§11 Kündigungsrecht
Der Vermieter hat ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde. Als wichtige Gründe gelten z. B. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, unsachgemäße Behandlung und/oder unterlassene Wartung und Pflege der Mietsache, sowie nicht genehmigte Weitergabe der Mietsache an Dritte.
§12 Haftung des Abholers
Werden vom Abholer beim Entgegennehmen der Mietsache bewusst oder unbewusst falsche Angaben bezüglich des Mieters vorgegeben, so haftet der Abholer in vollem Umfang für Ausleihgebühren, Reinigungsgebühren, Reparaturkosten, und Wiederbeschaffungskosten der Mietsache.
§13 Sicherheitsbestimmungen
Die Mietsache darf nur von fachkundigem Personal des Mieters bedient bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion der Mietsache vorgesehenen Einsatzzwecke.
Der Mieter ist als Anwender der Mietsache verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung der Mietsache vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten der Mietsache vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde, eine Gebrauchsanweisung erhalten hat und die Mietsache ausschließlich dem entsprechenden Verwendungszweck sowie den Anweisungen des Vermieters entsprechend einsetzt.
Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keinem Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet, Ersatz zu leisten.
§14 Strom
Für Wechselstrom 230 Volt bzw. 16 A ist bauseitig zu sorgen, ebenso für ausreichend Absicherung. Die Stromkosten trägt der Mieter. Auf Wunsch bescheinigt der Vermieter bei Rechnungsstellung den Stromverbrauch der Geräte mit einer Pauschale von netto 32,65 pro Nachweis.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Mietbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des EU-Kaufrechtes.
Soweit der Mieter Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Mietbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.